
Als Student oder Doktorand kannst du mit dem Ernst-Mach-Stipendium für ein Austauschsemester oder -jahr in Österreich studieren. Erfahre in diesem Beitrag die 10 wichtigsten Dinge, die du für den Bewerbungsprozess wissen musst!
Außerdem kannst du über meine Erfahrungen mit dem Ernst-Mach-Stipendium lesen und meine 6 tolle Monate in Wien: Wie gewinnt man das Ernst-Mach-Stipendium für ein Semester oder ein Auslandjahr in Österreich?
1. Stipendien-Website
2. Land
Österreich
3. Universität
Jede österreichische Fachhochschule (Fachhochschulen). Für weitere Informationen besuche http://www.fachhochschulen.ac.at/
4. Studienschwerpunkte
- Naturwissenschaften
- Technische Wissenschaften
- Humanmedizin
- Gesundheitswissenschaften
- Agrarwissenschaften
- Sozialwissenschaften
5. Art des Stipendiums
Vollstipendium
6. Dauer der Veranstaltung
4 bis 10 Monate
7. Auszeichnung
- Monatliche Zuteilungsrate 1.050 EUR
- Unfall- und Krankenversicherung, Unterkunft
- Stipendiaten sind von der Zahlung der Studiengebühren befreit.
- Empfänger von Stipendien aus außereuropäischen Entwicklungsländern erhalten ebenfalls einen Reisekostenzuschuss bis maximal 1.000 EUR gegen Vorlage von Originaldokumenten.
8. Teilnahmeberechtigung
Sei aus einem der folgenden Länder: Afghanistan; Algerien; Amerikanisch-Samoa; Angola; Antigua und Barbuda; Argentinien; Armenien; Australien; Aserbaidschan; Bahamas; Bahrain; Bangladesch; Barbados; Belize; Benin; Bhutan; Bolivien; Botswana; Brasilien; Brunei Darussalam; Burkina Faso; Burundi; Cabo Verde; Kambodscha; Kamerun; Kanada; Zentralafrikanische Republik; Tschad; Chile; China; Kolumbien; Komoren; Kongo; Kongo; Kongo – Demokratische Republik; Costa Rica; Elfenbeinküste; Kuba; Dschibuti; Dominica; Dominikanische Republik; Ecuador; Ägypten; El Salvador; Äquatorialguinea; Eritrea; Äthiopien; Fidschi; Gabun; Gambia; Georgien; Ghana; Grenada; Guatemala; Guinea; Guinea-Bissau; Guyana; Haiti; Honduras; Indien; Indonesien; Iran – Islamische Republik; Irak; Israel; Jamaika; Japan; Jordanien; Kasachstan; Kenia; Kiribati; Korea – Demokratische Volksrepublik; Korea – Republik; Kuwait; Kirgisistan; Laotische Volksdemokratische Republik; Libanon; Lesotho; Liberia; Libyen; Madagaskar; Malawi; Malaysia; Malediven; Mali; Marshallinseln; Mauretanien; Mauritius; Mexiko; Mikronesien – Föderierte Staaten von; Mongolei; Marokko; Mosambik; Myanmar; Namibia; Nauru; Nepal; Neuseeland; Nicaragua; Niger; Nigeria; Oman; Pakistan; Palau; Panama; Papua-Neuguinea; Paraguay; Peru; Philippinen; Katar; Ruanda; St. Kitts und Nevis; St. Lucia; St. Vincent und die Grenadinen; Sao Tome und Principe; Saudi-Arabien; Senegal; Seychellen; Sierra Leone; Singapur; Salomon-Inseln; Somalia; Südafrika; Süd-Sudan; Sri Lanka; Sudan; Surinam; Swasiland; Syrien; Arabische Republik; Taiwan; Tadschikistan; Tansania – Vereinigte Republik; Thailand; Timor-Leste; Togo; Tonga; Trinidad und Tobago; Tunesien; Turkmenistan; Tuvalu; Uganda; Ukraine; Vereinigte Arabische Emirate; Vereinigte Staaten; Uruguay; Usbekistan; Vanuatu; Venezuela; Vietnam; Westjordanland und Gazastreifen; Westsahara; Jemen; Sambia; Simbabwe
Bewerben können sich Studierende, die
a) ein Masterstudium an einer Universität in einem der oben genannten Herkunftsländer absolvieren oder
b) ein Bachelor-Studium an einer Universität in einem der oben genannten Herkunftsländer absolvieren und bis zum Zeitpunkt der Stipendienaufnahme mindestens 4 Semester erfolgreich abgeschlossen haben.
- Höchstalter: 35 Jahre.
- Sprache: Die Beherrschung der Unterrichtssprache (Deutsch ODER Englisch), insbesondere im jeweiligen Fachgebiet, ist Voraussetzung.
9. Anwendungsschritte
Folgende Dokumente müssen mit der Online-Bewerbung unter www.scholarships.at hochgeladen werden:
- Zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrern. Für diese Empfehlungsschreiben ist keine besondere Form erforderlich; sie müssen den Briefkopf, das Datum und die Unterschrift des Empfehlers und den Stempel der Hochschule/des Fachbereichs enthalten und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als sechs Monate sein.
- Bestätigung der Heimatuniversität, dass die in Österreich bestandenen Prüfungen von der Heimatuniversität anerkannt werden (z.B. ein Lernvertrag).
- Bestätigung der Aufnahme als Austauschstudent oder Free Mover von der Fachhochschule.
- Scanne deinen Reisepass (Seite mit Namen und Foto).
- Scan eines aktuellen Leistungsnachweis der Hochschule
10. Deadline
- Bewerbungsschluss: Oktober
- Bewerbungsschluss: März
Viel Glück!
Erfahrung
Lesen Sie hier meine Erfahrungen mit dem Ernst-Mach-Stipendium für ein Semester in Wien.
Wie gewinnt man das Ernst-Mach-Stipendium für ein Semester oder ein Auslandjahr in Österreich?