Ernst-Mach-Stipendium: in Österreich auf Kostenbasis studieren

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Als Student oder Doktorand kannst du mit dem Ernst-Mach-Stipendium für ein Austauschsemester oder -jahr in Österreich studieren. Erfahre in diesem Beitrag die 10 wichtigsten Dinge, die du für den Bewerbungsprozess wissen musst!

Außerdem kannst du über meine Erfahrungen mit dem Ernst-Mach-Stipendium lesen und meine 6 tolle Monate in Wien: Wie gewinnt man das Ernst-Mach-Stipendium für ein Semester oder ein Auslandjahr in Österreich?

1. Stipendien-Website

https://www.scholarships.at

2. Land, in dem du studieren wirst

Österreich

3. Universität

Jede österreichische Fachhochschule (Fachhochschulen). Für weitere Informationen besuche http://www.fachhochschulen.ac.at/

4. Studienschwerpunkte

  • Naturwissenschaften
  • Technische Wissenschaften
  • Humanmedizin
  • Gesundheitswissenschaften
  • Agrarwissenschaften
  • Sozialwissenschaften

5. Art des Stipendiums

Vollstipendium

6. Dauer der Veranstaltung

4 bis 10 Monate

7. Auszeichnung

  1. Monatliche Zuteilungsrate 1.250 EUR
  2. Unfall- und Krankenversicherung, Unterkunft
  3. Stipendiaten sind von der Zahlung der Studiengebühren befreit.
  4. Empfänger von Stipendien aus außereuropäischen Entwicklungsländern erhalten ebenfalls einen Reisekostenzuschuss bis maximal 1.000 EUR gegen Vorlage von Originaldokumenten.

8. Teilnahmeberechtigung

  • Sei aus einem der folgenden Länder: Afghanistan; Algerien; Amerikanisch-Samoa; Angola; Antigua und Barbuda; Argentinien; Armenien; Australien; Aserbaidschan; Bahamas; Bahrain; Bangladesch; Barbados; Belize; Benin; Bhutan; Bolivien; Botswana; Brasilien; Brunei Darussalam; Burkina Faso; Burundi; Cabo Verde; Kambodscha; Kamerun; Kanada; Zentralafrikanische Republik; Tschad; Chile; China; Kolumbien; Komoren; Kongo; Kongo; Kongo – Demokratische Republik; Costa Rica; Elfenbeinküste; Kuba; Dschibuti; Dominica; Dominikanische Republik; Ecuador; Ägypten; El Salvador; Äquatorialguinea; Eritrea; Äthiopien; Fidschi; Gabun; Gambia; Georgien; Ghana; Grenada; Guatemala; Guinea; Guinea-Bissau; Guyana; Haiti; Honduras; Indien; Indonesien; Iran – Islamische Republik; Irak; Israel; Jamaika; Japan; Jordanien; Kasachstan; Kenia; Kiribati; Korea – Demokratische Volksrepublik; Korea – Republik; Kuwait; Kirgisistan; Laotische Volksdemokratische Republik; Libanon; Lesotho; Liberia; Libyen; Madagaskar; Malawi; Malaysia; Malediven; Mali; Marshallinseln; Mauretanien; Mauritius; Mexiko; Mikronesien – Föderierte Staaten von; Mongolei; Marokko; Mosambik; Myanmar; Namibia; Nauru; Nepal; Neuseeland; Nicaragua; Niger; Nigeria; Oman; Pakistan; Palau; Panama; Papua-Neuguinea; Paraguay; Peru; Philippinen; Katar; Ruanda; St. Kitts und Nevis; St. Lucia; St. Vincent und die Grenadinen; Sao Tome und Principe; Saudi-Arabien; Senegal; Seychellen; Sierra Leone; Singapur; Salomon-Inseln; Somalia; Südafrika; Süd-Sudan; Sri Lanka; Sudan; Surinam; Swasiland; Syrien; Arabische Republik; Taiwan; Tadschikistan; Tansania – Vereinigte Republik; Thailand; Timor-Leste; Togo; Tonga; Trinidad und Tobago; Tunesien; Turkmenistan; Tuvalu; Uganda; Ukraine; Vereinigte Arabische Emirate; Vereinigte Staaten; Uruguay; Usbekistan; Vanuatu; Venezuela; Vietnam; Westjordanland und Gazastreifen; Westsahara; Jemen; Sambia; Simbabwe

  • Bewerben können sich Studierende, die

a) ein Masterstudium an einer Universität in einem der oben genannten Herkunftsländer absolvieren oder

b) ein Bachelor-Studium an einer Universität in einem der oben genannten Herkunftsländer absolvieren und bis zum Zeitpunkt der Stipendienaufnahme mindestens 4 Semester erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Höchstalter: 35 Jahre.
  • Sprache: Die Beherrschung der Unterrichtssprache (Deutsch ODER Englisch), insbesondere im jeweiligen Fachgebiet, ist Voraussetzung.

9. Anwendungsschritte

Folgende Dokumente müssen mit der Online-Bewerbung unter www.scholarships.at hochgeladen werden:

  • Zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrern. Für diese Empfehlungsschreiben ist keine besondere Form erforderlich; sie müssen den Briefkopf, das Datum und die Unterschrift des Empfehlers und den Stempel der Hochschule/des Fachbereichs enthalten und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als sechs Monate sein.
  • Bestätigung der Heimatuniversität, dass die in Österreich bestandenen Prüfungen von der Heimatuniversität anerkannt werden (z.B. ein Lernvertrag).
  • Bestätigung der Aufnahme als Austauschstudent oder Free Mover von der Fachhochschule.
  • Scanne deinen Reisepass (Seite mit Namen und Foto).
  • Scan eines aktuellen Leistungsnachweis der Hochschule

10. Bewerbungsfrist für das Ernst-Mach-Stipendium

  • Bewerbungsschluss: Oktober
  • Bewerbungsschluss: März

Viel Glück!

Erfahrungen mit dem Ernst-Mach-Stipendium

Lesen Sie hier meine Erfahrungen mit dem Ernst-Mach-Stipendium für ein Semester in Wien.

Wie gewinnt man das Ernst-Mach-Stipendium für ein Semester oder ein Auslandjahr in Österreich?

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